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Die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderung

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Irmgard Badura

Beauftragte für die Belange von
Menschen mit Behinderung

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München, 03.03.2010

Umsetzung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes weiterhin große und dringende Aufgabe

Heute hat sich der Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit des Bayerischen Landtags mit der Umsetzung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) befasst. Fachleute aus der Behindertenarbeit aber auch Experten in eigener Sache wurden aufgerufen, ihre Erfahrungen mit dem BayBGG vorzustellen.

In diesem Zusammenhang wurde auch die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Irmgard Badura, angehört. Generell vertritt sie die Auffassung, dass die UN-Behindertenrechtekonvention den Rahmen für alle bayerischen Normen vorgeben muss.

In Zusammenhang mit dem BayBGG selbst forderte die Beauftragte der Staatsregierung eine Klarstellung hinsichtlich der Durchsetzbarkeit von Sanktionen. "Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche scheinen leider erforderliche Mittel zu sein, um den gesetzlichen Vorgaben Nachdruck zu verleihen. Denn die tägliche Praxis zeigt, dass insbesondere bei Baumaßnahmen, Verkehrsmitteln und Kommunikationshilfen das Erfordernis der Barrierefreiheit noch zu wünschen übrig lässt."

Zudem gäbe es insgesamt zu wenig Gebärdensprachdolmetscher und die bestehenden Kommunikationshilfen für hör- und sprachbehinderte Menschen erfüllen die Vorgabe nicht annähernd. Badura führt dazu aus: "Es ist nicht nachvollziehbar, dass z. B. der Elternabend ohne Gebärdensprachdolmetscher angeboten wird."

Zahlreiche Negativbeispiele resultieren laut Expertenmeinung aus einem ignoranten Verhalten und Unwissenheit vieler Bauherren. Problematisch sei zudem, dass die Bauaufsicht Stichproben erst nach Baufertigstellung durchführt. Badura schlägt hier die Rückkehr zu Bewährtem vor, die Überprüfung des Aspekts 'Barrierefreiheit' bereits im Planungsverfahren. Zudem plädiert sie für eine Ausweitung der Stichproben, eine stärkere Beteiligung der kommunalen Behindertenbeauftragten am Planungsverfahren sowie eine signifikante Erhöhung des Bußgeldes bei Verstößen auf 2 Mio. Euro.

Angesprochen auf ihr Amt, teilt die Beauftragte der Staatsregierung mit, dass sie bei Entscheidungsprozessen nur teilweise mit eingebunden werde. Vielmals mangele es in einigen Geschäftsbereichen am Bewusstsein, dass Behindertenpolitik eine Querschnittsaufgabe sei und alle Lebensbereiche tangiere.

Badura, die das Amt der Beauftragten der Bayerschen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung nunmehr seit 21. Januar 2009 bekleidet, brachte stets zum Ausdruck, dass die UN-Behindertenrechtekonvention die Grundlage für das BayBGG und die übrigen Gesetze in Bayern sei. Badura. "Die Fachlichkeit von uns behinderten Menschen als Experten in eigener Sache ist unabdingbar. Jede gesetzliche Anpassung, die auf unseren Ausführungen beruht, ist eine Chance für die bayerische Gesetzgebung dem Anspruch der Behindertenrechtekonvention auf eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gerecht zu werden."


23.12.2011
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