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Irmgard Badura

Beauftragte für die Belange von
Menschen mit Behinderung

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Pressemitteilung, 12.02.2008

Für manch einen wird die Wahl zur Qual
Wenn behinderte Menschen bei der Wahl auf Barrieren stoßen

Anlässlich der Kommunalwahlen am 02.03.2008 und der Landtagswahlen am 28.09.2008 erinnert die Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung Anita Knochner daran, dass eine Vielzahl der Abstimmungsräume nicht barrierefrei zugänglich ist.
Nach den Wahlordnungen für die Kommunal- und für die Landtagswahlen haben die Gemeinden die Abstimmungsräume nach den örtlichen Verhältnissen so auszuwählen und einzurichten, dass alle Stimmberechtigten, insbesondere auch behinderte und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, die Teilnahme an der Abstimmung ohne Barrieren ermöglicht wird.

"Zwar besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit der Briefwahl, von Chancengleichheit kann man aber nur sprechen, wenn auch behinderte Menschen auf die allgemein übliche Weise, nämlich in den Wahllokalen, ihre Stimme abgeben können", so Knochner.

Auf der Wahlbenachrichtigung muss der behinderte Mensch ablesen können, ob der Abstimmungsraum barrierefrei, das heißt, ohne Stufen zugänglich ist. Hilfsmittel, wie sie etwa bei den Bundestagswahlen für Menschen mit einer Sehbehinderung angeboten werden, sogenannte Wahlschablonen, sind aufgrund der zahlreichen Stimmvarianten, gerade bei den Kommunalwahlen, technisch nicht möglich. Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund fordert aus diesem Grund seit langem ein PC-gestütztes Wahlverfahren.

Menschen, die eingeschränkt bewegungsfähig sind sollten sich an das Wahlamt wenden und um Änderung des Abstimmungsraumes bitten, sollte der barrierefreie Zugang zu den Wahlurnen nicht gegeben sein. Anita Knochner informierte in einem Rundschreiben ihre Kollegen in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Bezirken über ihre Forderung, die Wahlen in barrierefreien Räumen abzuhalten, und bat sie dringend um Unterstützung. Behinderte. Wähler können sich also, sollten Sie im Wahlamt kein Gehör finden, auch an die Behindertenbeauftragten vor Ort wenden. Sie werden ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.


12.02.2008
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