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Pressemitteilung München, 04.10.2006
Behindertenbeauftragte agieren in Bayern nun flächendeckend
Wie die Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung Anita Knochner mitteilte, sind demnächst in Bayern flächendeckend in allen Bezirken,
Landkreisen und kreisfreien Städten Behindertenbeauftragte ernannt. "Die gesetzliche Vorgabe, die mit in Kraft treten des Bayerischen
Behindertengleichstellungsgesetzes zu erfüllen war, ist nach 3 Jahren fast erfüllt. Lediglich in 2 Landkreisen und 1 Bezirk und 4 Städten steht die
Ernennung des Behindertenbeauftragten kurz bevor, ist aber noch für den Herbst vorgesehen"
, so Knochner.
Die Behindertenbeauftragten sind Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung vor Ort und vertreten deren Belange auf kommunaler Ebene. Die Aufgaben der Behindertenbeauftragten sind vielfältig und oft auch weitreichend. Auf eine gesetzliche Regelung der Aufgaben wurde, unter Beachtung des Grundsatzes der Selbstverwaltung, verzichtet.
Zur Orientierung für die Beauftragten selbst und der Kommunen, hat die Behindertenbeauftragte nun eine Broschüre erstellt. Knochner:
"Sie soll den kommunalen Behindertenbeauftragten eine Hilfestellung sein und ihnen gleichzeitig bei der Ausübung ihres Amtes
Rückenstärkung verleihen."
Die Broschüre wurde in Zusammenarbeit mit der Vereinigung kommunaler Interessensvertreter von Menschen mit Behinderung in Bayern (VKIB) verfasst und beinhaltet Rahmenbedingungen, Voraussetzungen und Aufgabenspektrum dieses Amtes. Unterstützung erhielt sie vom Sozialministerium, vom Verband der Bayerischen Bezirke, dem Bayerischen Landkreistag und dem Bayerischen Städtetag.
Knochner ist überzeugt, dass "mit soviel Rückenwind das Netz der Behindertenbeauftragten nun bayernweit die Belange der Menschen
mit Behinderung kompetent vertreten wird und deren Interessen so entscheidend in die sozial- und kommunalpolitischen Willensbildung einfließen
können."
Knochner weiter: "Ein weiterer Meilenstein in der bayerischen Behindertenpolitik ist gelegt,
nun können wir das Geflecht feiner spinnen, ich denke da an viele Gemeinden und kreisangehörigen Städte, die das Angebot für behinderte Menschen
noch erweitern könnten. Die Ernennung von Behindertenbeauftragten in den Gemeinden ist insbesondere für den öffentlichen Personennahverkehr von
Bedeutung, denn bei der Fortschreibung der Nahverkehrspläne soll z. B. jede Gemeinde die Vorgaben für barrierefreie Haltestellen
umsetzen. Hierzu könnte ein Gemeinde-Beauftragter gute Dienste leisten."
Die Landräte und Oberbürgermeister in ihren Kommunen zu besuchen und die Ernennung des Behindertenbeauftragten vor Ort zu besprechen, erwies sich als richtig. Knochner hat damit das von ihr formulierte Ziel zu ihrem Amtsantritt erreicht.
Info für die Presse:
Die Broschüre kann über die
Geschäftsstelle der Behindertenbeauftragten,
Winzererstraße 9,
80797 München
089/1261-2799
oder über das Internet (www.behindertenbeauftragte.bayern.de/veroeff/brosch.htm) abgerufen werden.
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