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Irmgard Badura

Beauftragte für die Belange von
Menschen mit Behinderung

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Pressemitteilung München, 02.06.2005

Barrierefreier Tourismus in Bayern - Nationale Koordinierungsstelle Tourismus für Alle e.V., NatKo stellt erste Zielvereinbarung nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz im Beratungsgremium der Behindertenbeauftragten der Bayer. Staatsregierung vor

Vergangene Woche tagte das Beratungsgremium "Barrierefreier Tourismus" zu dem die Behindertenbeauftragte Anita Knochner ins Sozialministerium einlud. In diesem Gremium, bestehend aus Vertretern von Ministerien, des Hotel- und Gaststättengewerbes, von Behindertenorganisationen und des Tourismusbereichs, tauschen sich unter der Leitung der Behindertenbeauftragten Fachleute zum Thema "Barrierefreier Tourismus" aus, erörtern rechtliche Themen und stimmen bei entsprechendem Handlungsbedarf die weitere Vorgehensweise ab.
Im Rahmen des letzten Treffens stellte der Geschäftsführer der NatKo Guido Frank die erste bundesweite Zielvereinbarung zur Barrierefreiheit nach dem Inkrafttreten des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes im Jahr 2002 vor. Die Zielvereinbarung wurde im März dieses Jahres zwischen dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), dem Hotelverband Deutschland (IHA), dem Sozialverband VdK Deutschland, der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte (BAGH), dem Deutschen Gehörlosen Bund, dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenbund und der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben abgeschlossen. Die Zielvereinbarung hat insbesondere zum Ziel, Menschen mit Behinderungen das Reisen zu erleichtern. Nicht selten, und darin sind sich die Mitglieder des Beratungsgremiums einig, wird aus Gründen der Unachtsamkeit oder Nichtwissen behinderten Kunden falsche Auskunft gegeben. So wird beispielsweise ein Hotelzimmer für behindertengerecht erklärt allein aufgrund der Tatsache, dass es ebenerdig erreichbar ist. Kommt der Kunde dann am Urlaubsziel an stellt er fest, dass der Zugang zur Toilette für einen Rollstuhlfahrer nicht gewährleistet ist.
"Mit dieser Zielvereinbarung werden erstmalig verlässliche Standards für die Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie geschaffen", so die einhellige Meinung der Mitglieder im Beratungsgremium.
Die NatKO, die sich für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für ein barrierefreies Reisen einsetzt und dazu gemeinsam mit der Tourismuswirtschaft, Verkehrsbetrieben und Fachverbänden Konzepte für einen Tourismus für alle erarbeitet, legt großen Wert darauf, dass es bundesweit einheitliche Standards gibt.

Für vier verschiedene Kategorien wurden jeweils individuelle Anforderungen an die Barrierefreiheit des Gastronomie- und Beherbergungsbetriebs festgelegt.
So wurde z.B für die Kategorie A: Gäste mit einer Gehbehinderung, die zeitweise auch auf einen nicht motorisierten Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sind, bestimmt, dass der Zugang zum Betrieb stufenlos oder über max. 1 Stufe zu erreichen ist.
Kategorie B beschreibt die Anforderungen für gehunfähige Gäste,
C berücksichtigt sehbehinderte oder blinde Touristen,
D definiert die Belange schwerhöriger und gehörloser Menschen und die Kategorie E bezieht sich auf Gäste, die körperliche und sensorische Einschränkungen haben.

Mit Hilfe einer Checkliste werden die Betriebe in die Lage versetzt eigenständig zu überprüfen, ob der Betrieb die Standards erfüllt. Piktogramme, die für die einzelnen Kategorien festgelegt wurden, klären behinderte Menschen darüber auf, ob der Betrieb den festgelegten Standards entspricht. Die Unternehmensverbände haben sich verpflichtet, die Kategorien und Standards in ihren Publikationen "Deutsche Hotelführer" sowie "Hotels Deutschland" umzusetzen. Zukünftig ist geplant, dass die Standards bei der Sternezertifizierung für Beherbergungsbetriebe berücksichtigt werden.

Die Zielvereinbarung bedeutet, so die Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung Anita Knochner, einen Gewinn für Anbieter und Reisende gleichermaßen. Für behinderte Menschen aber auch für Senioren erleichtert die Standardisierung das Reisen, die Anbieter können ihr barrierefreies Angebot der Öffentlichkeit bekannt machen. Es ist damit zu rechnen, so Knochner, dass die Zielvereinbarung einen Impuls für den Ausbau weiterer barrierefreier Angebote im Bereich des Tourismus geben wird. "Nun geht es darum, die Vereinbarung bekannt zu machen, Anbieter zu motivieren und für die Notwendigkeit der Barrierefreiheit zu sensibilisieren. Im nächsten Schritt werden deshalb die Behindertenbeauftragten der Kommunen in Bayern informiert, die dann in ihren Gemeinden die Umsetzung begleiten", so das Vorhaben von Knochner.

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Piktogramme für die Kategorien: A, B, C, D und E

  1. Gäste mit einer Gehbehinderung, die zeitweise auch auf einen nicht motorisierten Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sein können
    Piktogramm Kategorie A: Rollstuhlfahrer mit Begleitperson
  2. Rollstuhlnutzer, die gehunfähig und ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind
    Piktogramm Kategorie B: Rollstuhlfahrer
  3. Sehbehinderte und blinde Gäste
    Piktogramm Kategorie C: Auge
  4. Gehörlose und schwerhörige Gäste
    Piktogramm Kategorie D: Ohrmuschel
  5. Alle Kategorien zusammen
    Piktogramm Kategorie E: Rollstuhlfahrer in Kreis

02.06.2005
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