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Die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung
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Irmgard Badura

Beauftragte für die Belange von
Menschen mit Behinderung

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Studium

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Allgemeines

Mit dem Ziel bestmöglicher Teilhabe von Studierenden mit Behinderung wurden im Bayerischen Hochschulgesetz einige Bestimmungen aufgenommen, die eine bessere Teilhabe sicherstellen sollen.

Danach müssen die staatlichen Hochschulen in Bayern die besonderen Bedürfnisse von behinderten Menschen berücksichtigen. Beauftragte für Studierende mit Behinderung sind zu bestellen. Die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung sollen in der Lehre im Rahmen des Studiums in angemessener Weise berücksichtigt werden. Prüfungsordnungen der Hochschulen müssen die Chancengleichheit aller Studierenden sicherstellen. Dementsprechend sehen fast alle Prüfungsordnungen Nachteilsausgleiche vor, wie z. B. den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern, die Verlängerung der Prüfungszeit, die Bereitstellung von Schreibhilfen oder die Gestattung der Ablegung der Prüfung in einer anderen Art.

Die UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland seit dem 26. März 2009 in Kraft ist, schreibt zudem einen gleichberechtigten Zugang zur Hochschulbildung fest.

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Handlungsbedarf

Problematisch ist nach wie vor, dass einige Hochschulgebäude nicht barrierefrei sind. Hier besteht Handlungsbedarf dahingehend, dass diese Gebäude so schnell wie möglich für Studierende mit Behinderung zugänglich und auch nutzbar gemacht werden. Wichtig ist auch, dass die Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetschern seitens der zuständigen Leistungsträger so rechtzeitig erfolgt, dass die Aufnahme des Studiums von gehörlosen Studierenden gesichert ist.

Sichergestellt werden muss eine selbstverständliche und unkomplizierte Bereitstellung von barrierefreien Skripten in Vorlesungen und die Verfügbarkeit barrierefreier Nutzung der Bibliotheken, wie beispielsweise in digitaler Form.

Ich halte es für sinnvoll, dass die Beauftragten der Hochschulen für die Belange behinderter Studierender untereinander sowie auch mit den anderen Akteuren der Behindertenhilfe vernetzt werden. Die Beauftragten sollten auch künftig im Hochschulrat beteiligt werden.

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Weiterführende Informationen

Auf der Internetseite der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerkes (www.studentenwerke.de/behinderung) finden Sie weitere Informationen.

Auch die Ludwig-Maximilians-Universität München bietet einen Leitfaden für Studierende mit Behinderungen an
(www.barrierefrei-studieren.uni-muenchen.de/).
Für Studierende mit Behinderung in Würzburg gibt es als Anlaufstelle die "Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung" (KIS) des Behindertenbeauftragten der Universität Würzburg:
www.behindertenbeauftragter.uni-wuerzburg.de/kis/

Ein Mentorenprogramm für Studentinnen finden Sie unter: www.hildegardis-verein.de


23.12.2011
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