Schule
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Allgemeines
Neben den Grund-, Haupt- und Realschulen sowie den Gymnasien (Regelschulen) gibt es im Freistaat die Förderschulen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Diese sind ausgerichtet nach folgenden Förderschwerpunkten:
- Lernen
- Sprache
- emotionale und soziale Entwicklung
- Hören
- Sehen
- körperliche und motorische Entwicklung
- geistige Entwicklung
Die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt "Hören" bzw. "Sehen" werden von den Experten in eigener Sache, also den entsprechenden Selbsthilfeorganisationen, bisher als unerlässlich angesehen. Dies begründet sich vor allem in den speziellen Kommunikationsformen (Gebärdensprache bzw. Brailleschrift), welche von den Lehrerinnen und Lehrern beherrscht werden muss, um Lerninhalte erfolgreich vermitteln zu können. Der ständigen Auseinandersetzung mit der Sinnesbehinderung sowie der Entwicklung einer stabilen Persönlichkeit wird in der Begegnung mit mehreren gleich betroffenen jungen Menschen seitens der Fachwelt zudem eine große Wichtigkeit zugesprochen.
Der Förderschwerpunkt "Lernen" - bei Weitem der höchste Anteil, dem Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zugesprochen werden, ist im medizinischen Sinne nicht ausschließlich auf eine Behinderung zurückzuführen. Offene Unterrichtsformen, jahrgangsübergreifende Zusammenarbeit, Patenmodelle und insgesamt einschließende, statt ausgrenzende Schulorganisation sowie erweiterte Teams als Lehrerkollegien (Regel-, Sonder- und Heilpädagogen sowie andere Fachkräfte) sind für mich sinnvoll und erstrebenswert.
Die seit März 2009 in Deutschland rechtsverbindliche UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die
Vertragsstaaten in Art. 24 II Ziff. a zur Sicherstellung, dass Menschen mit Behinderung nicht vom
allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen. Zum Zwecke der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde eine
interfraktionelle Arbeitsgruppe im Landtag eingerichtet. Daraufhin beschlossen zunächst der Bildungsausschuss des Landtags und dann der Landtag im
Plenum, dass die Staatsregierung bis zur Sommerpause 2010 ein Konzept zur inklusiven Bildung im Sinne des Art. 24 der
UN-Behindertenrechtskonvention und ein Konzept zur Lehrerbildung mit sonderpädagogischen Inhalten vorlegen solle. Als Antwort hierauf
veröffentlichte die Staatskanzlei am 3.8.2010 eine Pressemitteilung zum entsprechenden Konzept der Staatsregierung zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention. Die Pressemitteilung der Staatskanzlei finden Sie unter:
www.bayern.de/Pressemitteilungen-.1255.10318717/index.htm#02
Mittlerweile hat der Bayerische Landtag im Juli 2011 die Reform des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG)
beschlossen. Diese soll für das Schuljahr 2011/2012 in Kraft treten.
Der Gesetzesentwurf findet sich unter
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?
showdoccase=1&doc.id=jlr-EUGBY2000rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs
Handlungsbedarf
Entscheidend ist für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aus meiner Sicht, dass Eltern grundsätzlich eine echte Wahlfreiheit bei der Frage des Lernortes (Regel- oder Förderschule) erhalten. Dieses Wahlrecht sollte nur in engen Ausnahmefällen eingeschränkt werden (bei Gefährdung des Kindeswohls). Damit dieses Wahlrecht auch ein wirkliches Wahlrecht in der Praxis darstellt, ist es neben der rechtlichen Novellierung des BayEUG unabdingbar, die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern, u.a.:
- Streichung des Haushaltsvorbehalts für die Regelbeschulung von Kindern mit Behinderung
- erhebliche Aufstockung des Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) zur Unterstützung der Regelschulen bei der Beschulung von Kindern mit Behinderung und generelle, erhebliche Aufstockung der Sonderpädagogik-Stellen (sowohl in staatlichen als auch privaten Schulen)
- Einrichtung unabhängiger Beratungsstellen für die Eltern, um das Wahlrecht optimal ausüben zu können
- Schaffung vollständiger Barrierefreiheit für Regel- und Förderschule
- Schaffung geringerer, angemessener Klassenstärken in den Regel- und Förderschulen
- Aufnahme von sonderpädagogischen Inhalten in das Pädagogenstudium und entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten für Pädagogen
- Einstellung von mehr Lehrern mit Behinderung
Zu diesem Themenbereich insgesamt berät mich mein Beratungsgremium "Bildung". Dieses Beratungsgremium ermöglicht es mir, die verschiedenen, teilweise auch konträren Ansichten der unterschiedlichen Interessengruppen zusammenzufügen, um eine möglichst umfassende Entscheidungsgrundlage für mich zu schaffen.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
www.km.bayern.de/km/schule/schularten/allgemein/foerderschule/
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