Öffentlicher Dienst / Privatwirtschaft
auf dieser Seite:
Allgemeines
Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Schwerbehinderung und Arbeit für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, betriebliche Arbeitnehmervertretungen (wie Betriebsrat oder Personalrat, Schwerbehindertenvertretung) sind die Integrationsämter, welche zum Zentrum Bayern Familie und Soziales gehören. Weitere Ansprechpartner sind insbesondere die Agenturen für Arbeit und die Integrationsfachdienste.
Sowohl Arbeitgeber in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen auf wenigstens 5% ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen (Pflichtquote). Arbeitgeber, die diese Pflichtquote nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe an den Staat zahlen. Diese liegt zwischen ¤ 105 und ¤ 260 pro Monat je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz.
Damit diese Pflichtquote eingehalten wird und um generell mehr öffentliches Bewusstsein für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu
schaffen, verleihen das Bayerische Sozialministerium, der Landtag und ich jährlich den Preis "JobErfolg",
stets im Rahmen des Welttags der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember. Mit diesem Preis werden im Sinne eines
"Best-practice"-Ansatzes Arbeitgeber ausgezeichnet, die sich in vorbildlicher Weise für die Teilhabe
behinderter Menschen am Arbeitsleben engagieren. Weitere Informationen finden Sie unter:
www.behindertenbeauftragte.bayern.de/index.htm#3
Handlungsbedarf
Aus meiner Sicht sollte noch mehr für die Beschäftigung von Menschen - sowohl im Bereich des öffentlichen Dienstes als auch der Privatwirtschaft - geworben werden. Es sollten zudem unbürokratischere Anreize für Arbeitgeber zum Zwecke der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung geschaffen werden. Wichtig wäre aus meiner Sicht eine flächendeckende Bekanntmachung der staatlichen Förderungsmöglichkeiten, bspw. durch entsprechende Informationskampagnen. Zudem bräuchte es dauerhafte Fördermöglichkeiten für den Arbeitsplatz eines Menschen mit Behinderung, die nicht auf einen bestimmten Zeitraum befristet sind. Denn Ziel muss stets ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis sein. Wichtig ist zudem, dass die Integrationsfachdienste wieder mehr gestärkt, anstatt geschwächt werden. Insbesondere im Bereich der Vermittlung von Arbeitsplätzen, sollten die Integrationsfachdienste die maßgeblichen Akteure sein. Die nunmehr erfolgte Einführung einer bundesweiten Ausschreibung dieser Dienstleistung gefährdet aus meiner Sicht die Qualität der Arbeitsvermittlung durch die Integrationsfachdienste.
Zu diesem Themenbereich berät mich mein Beratungsgremium, der Runde Tisch "Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben", den ich gemeinsam mit dem Sozialministerium (Referat Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben, Schwerbehindertenrecht) moderiere. Dieses Beratungsgremium ermöglicht es mir, die verschiedenen, teilweise auch konträren Ansichten der unterschiedlichen Interessengruppen zusammenzufügen, um eine möglichst umfassende Entscheidungsgrundlage für mich zu schaffen.
Weiterführende Informationen
Integrationsamt
Weiterführende Informationen zum Integrationsamt finden Sie unter:
www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/
Staatliche Förderleistungen für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung finden Sie unter:
www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/hilfen/index.html#A0
Dort finden Sie auch Ihren zuständigen, persönlichen Ansprechpartner beim Integrationsamt, gegliedert nach den verschiedenen rot markierten Einzelleistungen für Arbeitnehmer.
Staatliche Förderleistungen für Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Schwerbehinderung finden Sie unter
www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/hilfen/index.html#A1
Dort finden Sie auch Ihren zuständigen, persönlichen Ansprechpartner beim Integrationsamt, gegliedert nach den verschiedenen rot markierten Einzelleistungen für Arbeitgeber.
Eine Übersichtsbroschüre für sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer finden Sie unter
www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/integrationsamt/
broschueren/leistungen_2009.pdf
Agentur für Arbeit
Weiterführende Informationen zur Agentur für Arbeit finden Sie unter:
www.arbeitsagentur.de/nn_5548/Navigation/Dienststellen/
RD-BY/Bayern-Nav.html
Integrationsfachdienste
Weitergehende Informationen zu den Integrationsfachdiensten finden Sie unter
www.integrationsfachdienst.de/
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