Kindertageseinrichtungen
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Allgemeines
Das am 1. August 2005 in Kraft getretene Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (BayKiBiG) bildet den Rechtsrahmen für Krippen, Kindergärten, Kinderhorte und Tagespflege.
Das BayKiBiG schafft die Voraussetzung, dass integrative Kindertageseinrichtungen geschaffen werden. Integrative Kindertageseinrichtungen sind nach Art. 2 III BayKiBiG solche, die mindestens drei Kinder, max. jedoch ein Drittel Kinder mit Behinderung bzw. drohender Behinderung betreuen. Die staatliche Förderung beträgt für Kinder mit bzw. mit drohender wesentlicher Behinderung den 4,5-fachen Satz im Vergleich zu einem Kind ohne Behinderung (Art. 21 V BayKiBiG). Bei den o.g. integrativen Einrichtungen kann der Faktor 4,5 auch noch erhöht werden, wenn entsprechender Bedarf besteht.
Handlungsbedarf
Ich bin der Meinung, dass die UN-Behindertenrechtskonvention das Recht von allen Kindern mit Behinderung auf den Besuch eines wohnortnahen Kindergartens verlangt. Dementsprechend muss die erhöhte staatliche Förderung auch in Kindergärten möglich sein, die nur ein oder zwei Kinder mit Behinderung betreuen (sog. Einzelintegration). Man denke beispielsweise auch an die Fallkonstellation, dass ein Kind mit Behinderung den Kindergarten verlässt, so dass nur noch zwei Kinder mit Behinderung verbleiben und die Mindestanzahl für eine integrative Kindertageseinrichtung von 3 Kindern mit Behinderung nicht mehr gegeben ist. Es kann nicht angehen, dass die anderen beiden Kinder dann nicht mehr die umfassende staatliche Förderung erhalten, solange sie in diesen Kindergarten gehen.
Gleichzeitig ist es im Lichte der Inklusion notwendig, dass auch Kindergärten, die ausschließlich Kinder mit Behinderung betreuen, sich für Kinder ohne Behinderung komplett öffnen. Entscheidend ist, dass die bestehenden Parallelwelten aufgelöst werden. Denn wenn der gemeinsame Kindergartenbesuch und danach auch noch die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung eine Selbstverständlichkeit geworden sind, wird auch der vorurteilslose Umgang im Erwachsenenalter gelingen können, sei es am Arbeitsplatz oder in der Freizeit.
Weiterführende Informationen
Weitergehende Informationen finden Sie unter:
www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/gaerten/index.php
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