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Bayerische Staatsregierung - Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung |

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Rechtliche Grundlagen

auf dieser Seite:

Gesetze und Verordnungen

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Satzung über die/den Behindertenbeauftragten

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Broschüre – Steuertipps für Menschen mit Behinderung

www2.stmf.bayern.de/imperia/md/content/
stmf/broschueren/st_behinderung.pdf
[PDF]

Herausgeber:

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Odeonsplatz 4
80539 München
e-Mail: info@stmf.bayern.de
Internet: www.stmf.bayern.de

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Hilfe für Familienarbeit im Alltag

Untersuchung zur Situation behinderter Frauen

In Deutschland gibt es rund 3,1 Millionen schwer behinderte Frauen. Sie sind häufiger arbeitslos. Nur etwa 17 % der behinderten Frauen sind erwerbstätig. Die Expertise
"Besondere Bedürfnisse behinderter Frauen im Sinne des § 1 Satz 2 SGB IX – Selbstbestimmung, Teilhabe am Arbeitsleben, Elternschaft"
zeigt auf, wie die Leistungsgewährung des SGB IX stärker auf behinderte Frauen ausgerichtet werden kann.
Bezugsstelle:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
53107 Bonn
Tel. 01 80/ 5 32 93 29
e-Mail: broschuerenstelle@bmfsfj.bund.de
Internet: www.bmfsfj.de

Diese Broschüre ist kostenlos.


03.11.2009
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